Anmeldeverfahren für schulpflichtig werdende Kinder
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Die Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, werden zum August
schulpflichtig.
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Anmeldezeitraum ist unmittelbar nach den Herbstferien – die Schulen verschicken die Anmeldebögen und
Unterlagen an die Familien im zuständigen Einzugsgebiet vor den Herbstferien, da findet auch der erste Infoabend für die Eltern statt.
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Eltern müssen ihre Kinder in der zuständigen Schule anmelden.
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Dort findet in jedem Fall das Einschulungsgespräch statt. Das Einschulungsgespräch dient einem ersten
Kennenlernen von Eltern, Kindern und einem Mitglied der Schulleitung.
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Die Schulärtzliche Untersuchung findet beim Fachdienst Gesundheit in Schleswig statt.
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Eine weitere Einladung für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der angemeldeten Kinder folgt dann
kurz vor den Sommerferien zu einem Elternabend, an dem die letzten Informationen zur Einschulung und dem Schulbeginn besprochen werden.
Schulwunschwechsel
Eltern, die ihr Kind an einer anderen Schule einschulen wollen, müssen bei der zuständigen Schule einen
Antrag auf Einschulung an einer anderen Schule (möglichst mit Begründung) stellen.
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Die Eltern erhalten eine Bestätigung, dass die Schule den Wunsch zur Kenntnis genommen hat und dass eine
Entscheidung in einer Koordinierungsrunde mit den betreffenden Schulen getroffen wird. Der Zeitpunkt kann vom Schulamt festgelegt werden.
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Die aufnehmende Schule teilt den Eltern die Entscheidung mit, bittet die Eltern sich dort zeitnah zu
melden und schickt sämtliche Unterlagen an die gewählte Schule.
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Dieser Ablauf gilt auch für Geschwisterkinder!
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Es besteht in keinem Fall Anspruch auf die Wunschschule.
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Grundsätzlich kann jede Schule nur so viele Kinder aufnehmen, wie sie bedingt durch Platz räumliche
Kapazitäten und Personal aufnehmen kann. Möglichst nicht mehr als 25 Kinder pro Klasse, damit noch Zuzüge in den darauffolgenden Schuljahren aufgenommen werden können. Vorrang haben stets die
Kinder aus dem zuständigen Schulbezirk – für diese besteht eine Aufnahmegarantie. Danach haben die Geschwisterkinder Vorrang, wenn die Geschwister an der Wunschschule zum Zeitpunkt der
Einschulung beschult werden.
Regelung bei „Kann-Kindern“
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Eltern führen ein Beratungsgespräch in der KiTa und melden sich bei der zuständigen Schule bis
November.
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Die zuständige Schule entscheidet über den Antrag auf Einschulung. Dies gilt auch im Falle eines
Schulwunschwechsels.
- Ist alles Nötige in die Wege geleitet und es kommt zu einer positiven Entscheidung, wird eine Vorstellung beim schulärtzlichen Dienst notwendig.